Beim Export von Waren in Länder außerhalb der EU werden diese in das sogenannte Ausfuhrverfahren überführt. Dabei handelt es sich um ein Zollverfahren gemäß dem Unionszollkodex (UZK). Die wichtigsten Regelungen zum Ablauf finden sich im UZK sowie in der dazugehörigen Durchführungsverordnung (IA) und im delegierten Rechtsakt (DA).
Ergänzt werden diese Unionsregelungen durch nationale Vorgaben des Außenwirtschaftsrechts. Das Ausfuhrverfahren dient dazu, den Warenverkehr mit Drittländern rechtlich zu erfassen und zu überwachen.
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