Wenn Sie Waren in die Schweiz versenden, müssen Ihre Rechnungen spezifische gesetzliche Anforderungen erfüllen, um den Vorsteuerabzug für Ihre Kunden zu gewährleisten und die korrekte steuerliche Behandlung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) sicherzustellen.
Gesetzliche Pflichtangaben nach Art. 26 MWSTG
Gemäß Art. 26 des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) muss eine rechtskonforme Rechnung zwingend folgende Angaben enthalten:
Leistungserbringer: Vollständiger Name und Ort des Unternehmens, wie es im Geschäftsverkehr auftritt.
MWST-Nummer: Die Nummer, unter der der Leistungserbringer im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist (sofern eine Eintragung besteht).
Leistungsempfänger: Name und Ort des Kunden. Hinweis: Dies ist ab einem Rechnungsbetrag von 400 CHF zwingend erforderlich.
Details der Leistung: Genaue Angabe von Art, Gegenstand und Umfang der gelieferten Ware oder Dienstleistung.
Zeitpunkt: Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung, falls dieser nicht mit dem Rechnungsdatum identisch ist.
Entgelt: Der für die Leistung zu zahlende Betrag.
Steuersatz & Betrag: Der anwendbare Steuersatz und der geschuldete Steuerbetrag. Falls die Steuer bereits im Entgelt enthalten ist (Bruttopreis), genügt die Angabe des Steuersatzes.
Zusätzliche Empfehlungen von exporto
Um die Zuordnung und Zollabwicklung zu beschleunigen, empfehlen wir zusätzlich: * Eine klar identifizierbare Rechnungsnummer. * Einen Hinweis auf die anwendbaren Incoterms (z.B. DAP oder DDP).
Besonderheiten bei Plattform-Verkäufen (Art. 20a MWSTG)
Bei Verkäufen über elektronische Marktplätze (Plattformen) ist zu beachten, dass in der Regel die Plattform die MWST gegenüber der ESTV schuldet. Hier gibt es zwei Varianten der Rechnungsstellung:
Variante A: Sie (der Verkäufer) stellen die Rechnung
Wenn Sie als Verkäufer die Rechnung direkt an den Käufer stellen und die MWST ausweisen, müssen Sie zwingend auf die Plattform hinweisen.
Pflicht-Hinweis: Sie müssen angeben, dass die Abrechnung über Art. 20a MWSTG durch die Plattform erfolgt.
Beispiel-Text: "MWST 8,1% mit der ESTV abgerechnet nach Artikel 20a MWSTG durch [Name und MWST-Nummer der Plattformbetreiberin]".
Wichtig: Ohne diesen Hinweis schulden Sie der ESTV die ausgewiesene MWST zusätzlich zur Plattform! Alternativ können Sie eine Rechnung ohne MWST-Ausweis ausstellen.
Variante B: Die Plattform stellt die Rechnung
Die Plattform kann die Rechnung im eigenen Namen oder in Ihrem Namen an den Käufer stellen. Auch hier wird bei einem MWST-Ausweis der Hinweis auf Art. 20a MWSTG empfohlen, um Unklarheiten zu vermeiden.
Haben Sie Fragen zur korrekten Rechnungserstellung für Ihre Schweizer Sendungen? Kontaktieren Sie gerne Ihren Account Manager bei exporto.
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