Was ist das VOEC-Verfahren und wie unterscheidet es sich von der regulären Zollabwicklung?
Das VOEC-Verfahren („VAT On E-Commerce“) ist ein System zur Erhebung der norwegischen
Umsatzsteuer für Waren mit einem Wert von bis zu 2.999 NOK (rund 300 Euro). VOEC-Sendungen
sind von der Deklarationspflicht im norwegischen Zollsystem TVINN befreit und zollfrei. Für Waren
mit einem höheren Wert oder für Waren, die nicht unter VOEC fallen, gilt die reguläre Zollabwicklung. Dabei werden die norwegische Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zollabgaben erhoben.
Welche Vorteile bietet das VOEC-Verfahren?
Das VOEC-Verfahren ermöglicht eine schnelle und vereinfachte Abwicklung, da keine Registrierung
im norwegischen Zollsystem erforderlich ist. Die Zollfreiheit für VOEC-Waren und die direkte Erhebung der norwegischen Umsatzsteuer beim Kauf sorgen für kürzere Versandzeiten und transparente Kosten. Dadurch profitieren Sie von einer klaren Steuerabrechnung und es fallen keine zusätzlichen Gebühren für die Empfänger an.
Wird ein Zollaufschubkonto für das norwegische Verzollungs-Verfahren benötigt?
Für die reguläre Zollabwicklung ist ein Zollaufschubkonto notwendig, um die Einfuhrumsatzsteuer und eventuell anfallende Zölle zu begleichen. Für das VOEC-Verfahren ist kein Zollaufschubkonto erforderlich, da die Umsatzsteuer direkt über das VOEC-System abgeführt wird.
Was ist bei der Berechnung des Warenwertes zu beachten?
Maßgeblich ist der Warenwert zum Zeitpunkt des Kaufs. Zusätzliche Kosten wie Versand- oder
Versicherungskosten werden bei der Berechnung der 2.999 NOK-Grenze nicht berücksichtigt. Diese
zusätzlichen Kosten sind jedoch bei der Berechnung der Umsatzsteuer mit einzubeziehen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das VOEC-Verfahren nutzen zu können?
- Registrierung: Händler müssen sich digital über die norwegische Steuerbehörde im VOEC- System registrieren.
- Warenwert: Der Einzelwert eines Artikels darf 2.999 NOK (ca. 300 Euro) nicht überschreiten. Die Freigrenze von 2.999 NOK gilt pro Artikel, nicht für den gesamten Warenkorb. Versand- und Versicherungskosten werden bei der Berechnung des Warenwertes nicht berücksichtigt, sind jedoch umsatzsteuerpflichtig.
- Direktverkauf: Der Verkauf muss im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erfolgen. Für Verkäufe über Plattformen gilt: VOEC kann genutzt werden, sofern der Anbieter klar ersichtlich ist und unter eigenem Namen auftritt (wie beispielsweise bei Zalando.no).
- Warenausschlüsse: VOEC gilt nicht für bestimmte Warenarten, darunter Lebensmittel, Alkohol, Tabak, Medikamente und Produkte mit Verbrauchsteuern.
Ob Sie mit Ihrem Unternehmen und den verkauften Waren die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, klärt exporto gerne in einem individuellen Beratungsgespräch. Wenn das VOEC-Verfahren für Ihr Unternehmen relevant ist, unterstützen wir Sie bei der Registrierung und Umsetzung.
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