Bei der Abwicklung von grenzüberschreitenden Sendungen ist die korrekte Angabe von Warenwerten eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine reibungslose Verzollung. In diesem Artikel erfahren Sie, warum die Angabe von "Nullwerten" (0,00 EUR) oder unrealistisch niedrigen Preisen problematisch ist und wie Sie stattdessen vorgehen sollten.
Der Zollwert ist unabhängig vom Zahlbetrag
Zollrechtlich bestimmt sich der Wert einer Ware immer nach dem Betrag, den ein Kunde in einem normalen Handelsgeschäft für diesen Artikel bezahlen müsste. Für die Zollbehörden ist dabei nicht entscheidend, was der Kunde im Einzelfall tatsächlich bezahlt hat, sondern welchen objektiven Wert die Ware besitzt.
Das bedeutet für Sie:
Keine Nullwerte: Eine Verzollung mit 0,00 EUR ist grundsätzlich nicht möglich, da jede Ware einen materiellen Wert besitzt.
Gratisbeigaben & Muster: Auch wenn ein Kunde einen Artikel als kostenlose Beigabe, Austausch oder Geschenk erhält, muss dieser zum regulären Verkaufspreis verzollt werden.
Nachlieferungen: Bei Ersatz- oder Nachlieferungen muss ebenfalls der echte Warenwert angesetzt werden, auch wenn die Lieferung für den Empfänger kostenlos ist.
Warum ist das für exporto wichtig?
exporto führt die Verzollung rein auf Basis der Orderdaten durch, die aus Ihrem Shopsystem an uns übertragen werden. Wenn ein System einen Preis von "0" an exporto übergibt, führt dies unweigerlich zu Problemen im Zollprozess.
Es ist daher unerlässlich, dass in den Lineitems Ihrer Bestellungen stets ein realistischer Preis an uns übermittelt wird.
Was tun, wenn ein Produkt keinen festen Verkaufspreis hat?
Falls Sie Artikel versenden, die nicht einzeln im Shop zum Verkauf angeboten werden (z. B. exklusive Werbebeigaben), muss ein begründeter und kalkulierter Preis angesetzt werden. Dieser sollte die Herstellungskosten und eine angemessene Marge widerspiegeln, um als realistischer Marktwert anerkannt zu werden.
Hinweis zu Rabatten: Handelsübliche Rabatte (z.B. 10%) dürfen beim Zollwert berücksichtigt werden. Der resultierende Wert darf jedoch niemals Null sein. Extreme Rabatte (z.B. 80 %) sind nicht zulässig. Hier muss mindestens der echte Warenwert (Material-/Herstellkosten) mit Gewinnaufschlag angesetzt werden.
Zusammenfassung: Übermitteln Sie an exporto niemals "0" als Preis in den Lineitems, sondern immer den tatsächlichen Marktwert der Ware
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