1. Fristen für Nachforschungen
- Einreichungsfrist:
Eine Nachforschung kann bis zu 90 Tage nach dem ersten Eingangsscan bei der CH Post eingereicht werden. - Frühester Einreichungszeitpunkt:
Eine Nachforschung ist frühestens 3 Werktage nach dem ersten Eingangsscan bei der CH Post möglich.
2. Erforderliche Informationen für Nachforschungen
Für die Einleitung einer Nachforschung benötigen wir:
- Ordernummer
oder - Sendungsnummer
Sollte die Sendung laut Tracking zugestellt sein, der Empfänger gibt jedoch an, diese nicht erhalten zu haben, benötigen wir zusätzlich folgendes Dokument:
- Vom Empfänger ausgefüllte Nichterhaltserklärung
3. Beschädigte Pakete
- Sichtbare Schäden:
Sofortige Meldung nach Zustellung erforderlich - Verdeckte Schäden:
Meldung innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung erforderlich
Für die Schadensmeldung benötigen wir folgende Informationen und Dokumente:
- Bilder der defekten Artikel
- Bilder des defekten Kartons von außen
- Verkaufsrechnung
- IBAN
- Name des Kontoinhabers
- Adresse des Kontoinhabers
4. Erforderliche Informationen für akzeptierte Erstattung
Sollte die Nachforschung ergebnislos bleiben, sind folgende Angaben für die Erstattung durch die Schweizer Post nötig:
- IBAN
- Name des Kontoinhabers
- Adresse des Kontoinhabers
- Selbstkosten ohne MwSt. (entspricht NICHT dem Verkaufspreis ohne MwSt.)
Die Auszahlung der Selbstkosten erfolgt direkt über die Schweizer Post.
Zur eindeutigen Zuordnung in der Buchhaltung ist im Verwendungszweck die jeweilige Sendungsnummer angegeben.
5. Erstattungshöhe
Die CH Post erstattet bei verlorenen oder beschädigten Sendungen maximal 500,00 CHF.
6. Ablagegenehmigung
Bei der Schweizer Post besteht grundsätzlich immer ein Ablagevertrag (Ausnahme: Signature Service).
Der Kunde muss der Ablage daher aktiv widersprechen, falls diese nicht gewünscht ist.
Sollte keine Ablage gewünscht sein, können Empfänger im Kundenportal ,,Meine Post" unter ,,Meine Sendungen" den Auftrag ‚,Nicht deponieren” erteilen.
Alternativ kann der Wunsch auch direkt dem Paketboten oder dem Kundendienst mitgeteilt werden.
Bei Verdacht auf Diebstahl empfehlen wir dem Empfänger eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Erfahrungsgemäß übernimmt die Haftpflichtversicherung des Empfängers den entstandenen Schaden.
7. Zustellversuche
Die CH Post unternimmt in der Regel 1 Zustellversuch. Sollte der Empfänger zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause sein und der Ablage widersprochen haben, wird die Sendung in einer Postfiliale hinterlegt. Dort kann der Empfänger das Paket innerhalb der Abholfrist von 7 Werktagen abholen.
8. Abholung beim Endkunden
Erforderliche Angaben zur Abholung:
- Abholdatum
- Telefonnummer des Endkunden
- Name und Adresse des Endkunden
Hinweise zur Abholung:
- Es kann kein Zeitfenster für die Abholung gebucht werden.
- Eine Abholung kann frühestens für den Folgetag gebucht werden.
- Die Sendung muss daher ab 07:00 Uhr am vereinbarten Übergabeort bereitstehen.
- Die für den Versand erforderliche Adressetikette wird vom Zusteller bei der Abholung mitgebracht.
- Eine Abholung kann bis zu 10 Tage im Voraus beauftragt werden.
9. Maximale Paketmaße und -größen
PostPac Economy und Priority:
Maximalgewicht: 30 kg
Maximalmaße: Bis 100 x 60 x 60 cm
Sperrgut:
Das gilt als Sperrgut:
Sendungen über 100 cm Länge
Sendungen mit 2 Dimensionen über 60 cmBis 30 Kilogramm
Folgende Masse gelten für Sendungen bis maximal 30 Kilogramm:
maximale Länge: 200 cm
maximales Gurtmaß: 400 cm (2x Höhe + 2x Breite + längste Seite)
Bis 10 Kilogramm
Folgende Masse gelten für Sendungen bis maximal 10 Kilogramm:
maximale Länge: 200 bis 250 cm
maximales Gurtmaß: 400 cm (2x Höhe + 2x Breite + längste Seite)10. Alternative Zustellmöglichkeiten
PickPost:
Empfänger können ihre Sendungen an einer von über 2400 PickPost-Stellen abholen, welche sich an Tankstellen, Bahnhöfen oder Poststellen befinden.
Endkundinnen und Endkunden müssen sich dafür über MyPost bei der Schweizer Post registrieren. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten sie eine MyPost ID, welche sie bei der Bestellung mit der Adresse der gewünschten PickPost Stelle angeben müssen.
My Post 24-Automaten:
Die Post 24-Automaten ermöglichen die Abholung und Aufgabe von Paketen und eingeschriebenen Briefen rund um die Uhr, auch an Bahnhöfen.
Endkundinnen und Endkunden müssen sich dafür über MyPost bei der Schweizer Post registrieren. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten sie eine MyPost ID, welche sie bei der Bestellung mit der Adresse der gewünschten MyPost24 Automaten angeben müssen.
Alternative Lieferadresse:
Im Kundencenter der Post können sich Kunden für alternative Lieferadressen anmelden und so ihre Sendungen an einen anderen Ort als ihre Hauptadresse liefern lassen.
Ablagefach:
Die Schweizer Post stellt dickere Briefe und kleinere Pakete durch Ablage im sogenannten „Milchkasten“ zu, sofern der Empfänger der Ablage nicht widersprochen hat. Dabei handelt es sich um einen unverschlossenen Ablagekasten im Eingangsbereich des Empfängers.
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